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GEBÄUDEVERSICHERUNG


Hagel, Sturm, Blitz und Feuer können Ihr Haus so stark schädigen, dass die Kosten in astronomische Höhen steigen. Schützen Sie sich mit einer kompletten Gebäudeversicherung oder einzelnen Komponenten. Informieren Sie sich und lassen Sie uns vergleichen!
Am eigenen Heim hängen nicht nur persönliche Erinnerungen, sondern vor allem auch hohe finanzielle Belastungen. Wird Ihr Haus zerstört, kann Sie eine Gebäudeversicherung vor dem finanziellen Ruin bewahren.

Eine Wohngebäudeversicherung zahlt nicht nur, wenn Ihr Haus durch Feuer, Blitz oder Sturm beschädigt wird, sondern beinhaltet auch den Schutz von Garagen, Geräteschuppen und allen mit dem Haus fest verankerten Teilen wie zum Beispiel Einbauküchen. Sie können die Versicherung als Komplettpaket abschließen oder sich für einzelne Teile, wie beispielsweise die Feuerversicherung, entscheiden. Geht es um die Finanzierung der eigenen Immobilie, fordern Banken letztere sogar verpflichtend ein.



Bauherrenhaftpflicht


Ob Neubau oder Sanierung - jedes Bauvorhaben birgt Risiken. Als Bauherr haften Sie persönlich ab dem ersten Spatenstich, wenn Andere durch Ihr Bauvorhaben zu Schaden kommen.

Wenn Sie bauen, brauchen Sie eine besondere Bauherren-Haftpflichtversicherung - in Ihrer Privathaftpflicht sind größere Baumaßnahmen ausgeschlossen. Wird ein geparktes Auto durch herabfallende Teile beschädigt oder verunglücken spielende Kinder auf der nicht ausreichend gesicherten Baustelle, ersetzt die Bauherren-Haftpflicht alle Sach- und Personenschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Unbegründete Schadenersatzansprüche wehrt die Bauherren-Haftpflicht für Sie ab. Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten übernimmt im Streitfall Ihr Versicherer.

Der Beitrag in der Bauherren-Haftpflicht richtet sich nach den Gesamtkosten des Bauvorhabens ? rund ein Promille der Bausumme kostet der Versicherungsschutz. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung gilt vom Baubeginn bis zur Endabnahme durchs Bauamt, je nach Tarif sogar bis zu zwei Jahre nach Fertigstellung. Behält ein Geschädigter bleibende Gesundheitsbeeinträchtigungen, kann die Schadensersatzforderung den Bauherren ruinieren. Die Versicherungssumme sollte deshalb mindestens zwei, besser drei Millionen Euro betragen.


 




 
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